Allgemein wichtige Informationen für ItalienWir bemühen uns, die folgende Liste auf dem Laufenden zu halten, dennoch können wir keine Gewähr für gemachte Änderungen, Vollständigkeit oder Irrtümer übernehmen.
Feiertage/Ferien
Verkehr/Auto
Konsulate/Botschaften
Notrufe
Einreisebestimmungen
Tiere
Post und Telefon
Strom
Einkaufen
RadsportCastagneto CarducciVom zeitigen Frühjahr bis in den Spätherbst hinein lassen sich von Castagneto Carducci aus abwechslungsreiche Radtouren unternehmen. Die Straßen im Hinterland sind wenig befahren, besonders zwischen Sassetta und Suvereto scheinen mehr Radfahrer als Autos unterwegs zu sein.
Rundkurs: Castagneto - Sassetta - Suvereto - Campiglia Marittima - San Vincenzo - Castagneto (ca. 55 km)
ElbaAuf Elba ist das Klima noch milder, die Berge sind höher und damit die Abfahrten länger, jeder Anstieg wird mit unvergesslichen Ausblicken belohnt. Höhenmeter und Straßenkilometer lassen sich in fast unendlicher Vielfalt kombinieren. |
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Feiertage in Italien01. Januar Neujahrstag 06. Januar Hl. drei Könige 03. April 2015 Karfreitag 06. April 2015 Ostermontag 25. April Tag der Befreiung 01. Mai Tag der Arbeit 02. Juni Proklamation der Republik 03. Sonntag im Juli Erlöserfest 15. August Ferragosto/ Mariä Himmelfahrt 01. November Allerheiligen 01. Sonntag im November Tag der Nationaleinheit 08. Dezember Mariä Empfängnis 25. und 26. Dezember Weihnachten und St. Stephan 31. Dezember Sylvester
Schulferien in Italien2017 gilt folgende Ferienregelung:
13.04.2017 - 18.04.2017 Osterferien 10.06.2017 - 16.09.2017 Sommerferien
Feiertags- und Ferientermine zum Ausdrucken finden sie hier
Verkehr/AutoMitzuführen sind Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Es ist eine Warnweste (Signaljacke) seit April 2004 im Fahrzeug mitzuführen (für den Fall einer Panne auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, muss sie getragen werden). Sie sollte das Prüfzeichen EN 471 tragen. Es droht sonst ein Bußgeld von mindestens 33,60 Euro. Seit 2003 muß auf den italienischen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf den Autobahnen auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden.
Wer ohne die vorgeschriebene Beleuchtung fährt kann mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 32.- EUR verwarnt werden.
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge unter 3,5 t:
Autobahn: 130 km/h bei Nebel, Regen oder Schnee 110 km/h,
Schnellstraße: 110 km/h bei Nebel, Regen oder Schnee 90 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h.
Bei dreispurigen Autobahnen: bis 150 km/h wenn ausdrücklich per Verkehrsschild erlaubt.
Es besteht auch in Italien die uneingeschränkte Anschnallpflicht sowie Helmpflicht für Motorradfahrer. Es gilt die 0,5-Promillegrenze.
Telefonieren ist auch in Italien während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten; Tankstellen sind auf den Autobahnen rund um die Uhr geöffnet, in den Ortschaften sind die Öffnungszeiten (bis auf wenige Ausnahmen, die 24 Stunden geöffnet haben) werktags vormittags bis 12:30 Uhr und am Nachmittag von 15:30/16:00 bis 19:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen haben, außer auf den Autobahnen, nur sehr wenige Tankstellen geöffnet. Es ist allerdings auch verboten, einen Reservekanister mit sich zu führen.
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Konsulate und BotschaftenDeutsche Botschaft Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Ambasciata della Repubblica Federale di Germania Via San Martino della Battaglia 4 I-00185 Rom Telefon 06 49 21 31 Fax 0 64 49 21 33 19 info@diplo-rom.de www.rom.diplo.de Deutsche Konsulate: Florenz, Lungarno Vespucci 30, Tel.: 0 55 / 29 47 22 Arezzo, Corso Italia 205, Tel.: 05 75 / 2 22 25 Livorno, Piazza Cavour 12, Tel.: 0586 84 62 86. Österreichische Botschaft: Rom, Viale Liegi 32, Tel.: 06 / 8 55 29 66 Schweizer Konsulat: Florenz, Piazzale Galileo 5, Tel.: 0 55 / 22 24 31
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NotrufeCarabinieri: 112 Notarzt, Rettungswagen und Polizei: 113 Feuerwehr (Vigili del fuoco): 115 Pannenhilfe: 116
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Einreisebestimmungengültiger Personalausweis: aus EU-Mitlgliedsstaaten und der Schweiz, sowie aus Liechtenstein, Malta, Monaco und San Marino
Für die meisten anderen Länder reicht der gültige Reisepass, weitere Informationen erhalten Sie von der italienischen Botschaft in Berlin.
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TiereTollwutimpfung mindestens 20 Tage vor Grenzübertritt und nicht älter als 11 Monate. Gesundheitszeugnis, einfaches, vom Tierarzt ausgestelltes, nicht älter als 30 Tage. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Ab 01. Oktober 2004 muß europaweit der Heimtierausweis mitgeführt werden (erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt).
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Post und TelefonPost: Für Briefe beträgt das Porto in EU-Länder 0,41, in die Schweiz 0,46; Briefmarken (Francobolli) sind auf den Postämtern, in Tabacchi-Geschäften ( mit großem "T" gekennzeichnet) und auch im Zeitschriften- und Postkartenhandel erhältlich. Postkarten brauchen manchmal bis zu zwei Wochen bis sie an ihrem Bestimmungsort ankommen, Briefe meist ein paar Tage und mit "Posta Priorita" zwei Tage.
Telefon: In Italien muß auch innerhalb einer Ortschaft die Ortskennziffer vorgewählt werden. Vom Ausland muß die "0" der Ortskennziffer mitgewählt werden. Die "0" bei Mobilfunknummern wird sowohl vom Ausland als auch im Inland nicht mehr mitgewählt; dies gilt allerdings nur für italienische Mobilfunknummern.
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Strom Die Netzspannung beträgt entweder 125 oder 220 Volt Wechselstrom. Deutsche Stecker passen nicht in alle Steckdosen. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers, der z.B in ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist.
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EinkaufenDie Ladenschlußgesetze sind in Italien nicht so streng wie in Deutschland. Man kann in den großen Einkaufszentren bis abends um 21:30 und teilweise sogar sonntags einkaufen; Die meisten großen Supermärkte akzeptieren EURO-, VISA- und EC-Karten.
Wichtig! Bei jedem Einkauf (auch Bars usw.) den Kassenbon mitnehmen, die Polizei könnte kontrollieren.
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